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REGLEMENT
VETERANENKLASSE (Allgemein)
1. ZIELSETZUNG Sinn der Gleichmässigkeitsläufe ist es, Renn- und Supersportmotorräder sowie historische Eigenbaurennmaschinen aus der ehemaligen Sport und Rennszene in zeitgemässer Form einzusetzen und vorzuführen. Darüber hinaus wird Eigenbaurennmaschinen, welche mit historischer Technik neu aufgebaut wurden in gleicher Weise eine Fahrmöglichkeit geboten. Diese Art des Fahrens soll sicherstellen, dass unersetzliches historisches Material erhalten bleibt und nicht unter Rennbedingungen verschlissen wird.
BERGRENNEN
Aus zwei Läufen wird die Zeitdifferenz ermittelt. Sieger wird der Teilnehmer mit der kleinsten Zeitdifferenz. Bei Zeitgleichheit entscheidet das ältere Baujahr des Fahrzeuges, ist auch dann noch keine Differenzierung möglich, entscheidet letztlich das höhere Alter des Fahrers.
RUNDSTRECKENRENNEN
Aus mehreren Runden, oder aus zwei Läufen, wird die Zeitdifferenz ermittelt. Sieger wird der Teilnehmer mit der kleinsten Zeitdifferenz. Bei Zeitgleichheit entscheidet das ältere Baujahr des Fahrzeuges, ist auch dann noch keine Differenzierung möglich, entscheidet letztlich das höhere Alter des Fahrers. Die Gruppeneinteilung erfolgt auf Grund der Kategorie (Jahrgang des Fahrzeuges) und des Hubraumes. Um möglichst vielen Fahrern eine Teilnahme zu ermöglichen, können zum Teil weniger schnelle Fahrzeuge mit grösserem Hubraum in Gruppen mit weniger Hubraum umgeteilt werden. Die Gruppeneinteilung ist Sache des Organisators und kann nicht angefochten werden.
ALLGEMEINE FAHRVORSCHRIFTEN Fahrer, die durch ihre Fahrweise während des Trainings oder der Gleichmässigkeitsläufe andere Teilnehmer behindern oder gefährden, oder sich den Anforderungen der Veranstalter nicht gewachsen zeigen, werden von einer weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Fahrer die überholt werden, müssen dem überholenden sofort Platz machen und die Ideallinie freigeben. Im Falle eines Fahrzeugschadens ist das Fahrzeug so abzustellen, dass eine Gefährdung anderer Teilnehmer ausgeschlossen ist. Während des Trainings und der Gleichmässigkeitsläufe ist das Mitführen von Stoppuhren oder das Manipulieren mit Uhren aus Sicherheitsgründen strikte untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Ausschluss aus der Wertung bestraft !
2. TECHNISCHE UND HISTORISCHE ABNAHME Die Auswahl der Teilnehmer einer Veranstaltung liegt beim Veranstalter. Die technischen und historischen Abnahmen werden im Rahmen des Organisationsablaufes der jeweiligen Veranstaltung und ihrem Veranstalter festgelegt. Sie beinhaltet die Prüfung der vorgeschriebenen Fahrerausrüstung, die Prüfung des technischen Zustandes des Motorrades, sowie die Prüfung der Unterlagen und Lizenzen für die jeweilige Veranstaltung.
3. ALLGEMEINER ZUSTAND DES FAHRZEUGES Fahrzeuge, deren Zustand als nicht verkehrssicher bezeichnet werden muss, sowie solche, die dem Ansehen des Veteranensportes schaden würden, werden vom jeweiligen Veranstalter nicht zugelassen.
4. TEILNEHMER Grundsätzlich ist die Teilnahme für jeden Inhaber eines gültigen Führerscheins offen. Der jeweilige Veranstalter bestimmen die Teilnahmebedingungen und Lizenzobligatorien. Teilnehmer aus dem Ausland müssen die in ihrem Heimatland entsprechenden Dokumente, Führerscheine und Versicherungsnachweise vorlegen können. Sperrungen von Teilnehmern seitens eines Verbandes (FMS, DMSB, FAM, VFV usw.) werden anerkannt. Folgende Fahrerausrüstung ist obligatorisch:
• Schutzhelme • Brillen aus splitterfreiem Glas oder Integralhelm • Bekleidung aus Leder • Lederhandschuhe • Stiefel (Beifahrer gegebenenfalls festes Schuhwerk) • Rückenprotektor
KATEGORIEN SOLO
A: Vorkriegsklasse 1920-1948 Hubraum frei B: Nachkriegsklasse 1949-1972 Hubraum frei Es sind nur Fahrzeuge zugelassen, die bis 1972 im Einsatz waren oder mit Technik bis 1972 reglementgerecht neu aufgebaut wurden. Für die Baujahreszuordnung eines Fahrzeuges ist das Ersteinsatzjahr seines Typs massgebend, bei historisch nicht nachgewiesenen Eigenbaurennmaschinen der überwiegende technische Stand des Fahrzeugs. Respektive authentisch, mit epochengerechten Materialien und Zurüstteilen aufgebaute Replikas. Grundsätzlich gilt es, die historischen Originalität der Fahrzeuge soweit als möglich zu erhalten. Es können grundsätzlich keine normalen Strassenfahrzeuge an den Veranstaltungsläufen teilnehmen.
KATEGORIEN SIDE-CAR
A: Seitenwagen bis 1976 Hubraum frei Die Fahrzeuge müssen in ihrer Bauart und in ihren Komponenten den jeweiligen Herstellungsjahren entsprechen! Die Maximalmasse betragen: für Breite 1700mm, Länge 2400mm Die Mindestbodenfreiheit beträgt beladen 65mm Der Antrieb darf nur über das Hinterrad auf die Strasse übertragen werden. Der Lenker muss an der Gabel fest angebracht sein und über dem Niveau des niedrigsten Punktes der Fahrersitzfläche liegen. Kraftstofftanks die im Beiwagen integriert sind müssen gesondert vor Bodenberührung geschützt sein. Der Beiwagen muss starr und an mindestens drei Punkten mit dem Motorrad verbunden sein oder er muss integraler Bestandteil des Fahrwerks sein. Ist eine Batterie vorhanden, muss sie so plaziert sein, dass weder Fahrer noch Beifahrer mit ihr oder ihrem Inhalt in Berührung kommen können. Der Deckel des Kraftstofftanks muss so ausgeführt sein, dass er nicht aus der Verkleidung herausragt und im Falle eines Unfalls nicht abgerissen werden kann.
6. VORBEUGEN VON OELVERLUSTEN Wir machen jedem Fahrer zur Auflage, dafür zu sorgen, dass keine Oelverluste an seiner Maschine auftreten. Insbesondere unterhalb von Motorkurbelgehäuse und Getriebepartie müssen entsprechende Filzmatten angebracht werden, um eventuelle Oelverluste aufzusaugen. Von dieser Regelung ausgenommen werden können Fahrzeuge, welche vollständig gekapselte Antriebe besitzen. Die Verschlüsse von Ölwechsel, Füllung und Ölfilter sind mit Metalldraht zu sichern. Maschinen, welche Öl verlieren, werden nicht zum Start zugelassen!
7. UMWELTSCHUTZ Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung ist für die Entsorgung des/der bei ihm anfallenden Abfalls bzw. Altstoffe (z.B. Altöl, Reifen, Altteile, Papier, Kartonagen usw.) selbst verantwortlich. Wenn vom Veranstalter entsprechende Entsorgungsbehälter aufgestellt werden, sind diese, gegebenenfalls unter strikter Beachtung der vorgesehenen Sortierung, unbedingt zu benutzen. Es ist streng verboten, im Verlauf oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung Kraftstoff, Öl oder Kühlmittel auf den Boden abzulassen, Abfälle sowie Altstoffe wegzuwerfen oder liegen zu lassen bzw. soweit eine getrennte Entsorgung vom Veranstalter vorgesehen ist, miteinander zu vermischen (z.B. Altöl mit chem. Reinigungsmitteln, Stossdämpferöl oder Kühlflüssigkeit usw.). Beim Auftanken der Motorräder sowie bei Arbeiten am Motor oder Getriebe auf dem Veranstaltungsgelände (Fahrer- oder Industrielager usw.) sind, ausgenommen an permanenten Tankstellen bzw. auf asphaltierten oder betonierten Flächen, bei denen die Entsorgung des Oberflächenwassers über Ölabscheider erfolgt, Schutzfolien unter das Motorrad zu legen. Diese Folien müssen unter Verwendung von Umweltschäden spätestens unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung vom Teilnehmer wieder mitgenommen oder unter Beachtung der Anweisung des Veranstalters, entsorgt werden. Beim Waschen der Motorräder dürfen nur Reinigungsmittel mit biologisch abbaubaren chemischen Substanzen verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen wird der Teilnehmer (dieser haftet auch für seine Helfer) von den Veranstaltern für alle entsprechenden Folgekosten haftbar gemacht werden.
8. VERSICHERUNG Wird vom jeweiligen Veranstalter individuell bestimmt. Grundsätzlich gilt jedoch: Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmern keinerlei Haftung für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden. Die Teilnehmer verzichten unter Ausschluss des Rechtsweges durch Abgabe der Nennung, für sich und die ihnen gegenüber unterhaltsberechtigten Personen für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfall oder Schaden, auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den Veranstalter.
9. FLAGGENZEICHEN
• Nationalflagge Start
• Rote Flagge Der Lauf/das Training ist abgebrochen, nicht überholen, langsam und mit grösster Vorsicht und Aufmerksamkeit an die Boxen zurückkehren. Die rote Flagge wird vom Fahrtleiter an der Start- und Ziellinie und gleichzeitig, auf seine Anweisung hin, von allen um die Strecke plazierten Flaggenposten gezeigt. • Schwarze Flagge in Verbindung mit Start-Nr. auf Signaltafel Halt für das diese Startnummer tragende Motorrad nach Abschluss der Runde an der entsprechenden Box.
• Weisse Flagge (geschwenkt) Überholverbot. Vorsicht, Krankenwagen oder Dienstfahrzeug im nachfolgenden Streckenabschnitt (d.h. von diesem bis zum nächsten Streckenposten) auf der Strecke. Bei einem Stopp dieses Fahrzeuges in dem betr. Abschnitt wir zusätzlich die gelbe Flagge (geschwenkt) gezeigt.
• Gelbe Flagge (stillgehalten) Achtung Gefahr, Überholverbot.
• Gelbe Flagge (geschwenkt) Grosse Gefahr, Geschwindigkeit reduzieren, zum Anhalten bereithalten, Überholverbot.
• Gelbe Flaggen mit roten Streifen Achtung. Rutschgefahr.
• Blaue Flagge (stillgehalten) Überholvorgang durch aufschliessende(n) schnellere(n) Fahrer steht in Kürze bevor.
• Blaue Flagge (geschwenkt) Überholvorgang hat begonnen.
• Grüne Flagge Strecke frei
• Schwarzweiss karierte Flagge Ende des Laufes
10. STARTNUMMERN Werden individuell vom Veranstalter gestellt. Form, Grösse, Farbe, Anzahl und Anbringung der Startnummernschilder und deren Beschriftung muss den Technischen Bestimmungen für historische Renn- und Supersportmotorräder entsprechen. Die Startnummernschilder sind ellipsenförmig mit einer Höhe von 230mm und einer Breite von 280mm. Die Zeichenhöhe sollte mindestens 140mm, die Strichstärke 25mm und die maximale Zeichenbreite 80mm betragen. Der Abstand zwischen den Zeichen muss mindestens 15mm betragen. Bei den Farben muss es sich um matte Farben gem. der RAL-Farbskala handeln, d.h. Schwarz 9005, Blau 5010, Gelb 1003, Rot 3020, Grün 6002, Weiss 9010.
11. LÄRMVORSCHRIFTEN Wird vom jeweiligen Veranstalter bestimmt.
12. BREMSEN Art und Ausführung der Bremsanlage sollten dem Originalzustand entsprechen. Jedes Fahrzeug muss zwei voneinander unabhängige, wirksame und sicher zu betätigende Bremsen haben. Jede dieser Bremsen muss in der Lage sein, das Fahrzeug alleine zu beherrschen! Bei Scheibenbremsen sind die Bremszangen- und die Bremsscheiben-Montageschrauben mittels Metalldraht zu sichern.
13. REIFEN In allen Kategorien müssen profilierte Reifen gefahren werden. Es werden keine Slicks zugelassen. Die Profiltiefe muss vor Beginn der Trainings und Rennen auf der ganzen Rollfläche mindestens 1,6 mm (50ccm: 1mm) betragen. Die Dimensionen der Reifen und der Felgen sind dem Original entsprechend zu wählen. In Ausnahmefällen ist eine Abweichung zulässig (z.B. 19" bei 20 " Rädern). Es ist nicht zulässig, zugunsten breiterer Felgen oder Reifen die Radaufhängungsteile auszunehmen, resp. zu schwächen. Übermässig alte und stark ausgehärtete Reifen sind zum Wettbewerb nicht zugelassen.
14. ZÜNDUNGS-UNTERBRECHER Bei allen Seitenwagen muss ein Zündungs- und Benzinpumpen-Unterbrecher (Abreissschalter) angebracht sein. Die Auslösung des Unterbrechers hat mittels Leine vom Fahrer aus zu erfolgen (Befestigung am Kombi, Arm oder Handgelenk). Es wird empfohlen, bei Solomaschinen ebenfalls eine Zündungs- und Benzinpumpe-Unterbrechung anzubringen.
15. KÜHLFLÜSSIGKEIT Nur pures oder mit Aethylalkohol versetztes Wasser darf verwendet werden.
16. ÖLABLASSSCHRAUBEN Alle Ölablassschrauben müssen mit Draht gesichert sein.
17. LENKERBEFESTIGUNGEN Der Lenker und seine Halteelemente müssen so ausgeführt sein, dass ein Versagen durch Rissbildung und Bruch nicht zu erwarten ist. Ungeschützte Lenkerenden müssen mit einem festen Material verstopft oder mit Gummi überzogen sein.
18. FUSSRASTEN Fussrasten sollten mit Gummi überzogen oder durch eine Profilierung rutschfest gestaltet werden. Die Enden sollten in einem Mindestradius von 8mm abgerundet sein. Sie sollten dem Originalzustand weitestgehend entsprechen. Fussrasten mit Klappmechanismus sollten selbständig in ihre Normalstellung zurückklappen.
19. AUSPUFFANLAGE Sämtliche Befestigungs- und Verbindungsteile der Auspuffanlage sind gegen Vibrationsschäden zu sichern. Dazu sollten elastische Aufhängungsteile dienen. Darüber hinaus sind alle lösbaren Verbindungen der Auspuffanlage dauerhaft und sichtbar zu sichern.
VINTAGE BERGSCHWEIZERMEISTERSCHAFT SM – REGLEMENT FHRM-Cup – REGLEMENT SOLO und SEITENWAGEN 2005
ZIELSETZUNG Sinn der Gleichmässigkeitsläufe ist es, Rennmotorräder sowie historische Eigenbaurennmaschinen aus der ehemaligen Rennszene in zeitgemässer Form einzusetzen und vorzuführen. Darüber hinaus wird den Eigenbaurennmaschinen, welche mit historischer Technik neu aufgebaut wurden in gleicher Weise eine Fahrmöglichkeit geboten. Diese Art des Fahrens soll sicherstellen, dass unersetzliches historisches Material erhalten bleibt und nicht unter Rennbedingungen verschlissen wird.
1. ZUGELASSENE MOTORRÄDER UND SEITENWAGEN Es werden nur Rennmotorräder oder Motorräder und Seitenwagen, die speziell für Rennen vorbereitet sind gestattet.
1.1 Solomotorräder bis 1972 Hubraum frei Es sind nur Fahrzeuge zugelassen, die bis 1972 im Einsatz waren oder mit Technik bis 1972 reglementgerecht neu aufgebaut wurden. Für die Baujahreszuordnung eines Fahrzeuges ist das Ersteinsatzjahr seines Typs massgebend, bei historisch nicht nachgewiesenen Eigenbaurennmaschinen der überwiegende technische Stand des Fahrzeugs. Respektive authentisch, mit epochengerechten Materialien und Zurüstteilen aufgebaute Replikas. Grundsätzlich gilt es, die historische Originalität der Fahrzeuge soweit als möglich zu erhalten.
1.2 Seitenwagen bis 1976 Hubraum frei Die Fahrzeuge müssen in ihrer Bauart und in ihren Komponenten den jeweiligen Herstellungsjahren entsprechen! Die Maximalmasse betragen: Breite 1700mm, Länge 2400mm Die Mindestbodenfreiheit beträgt beladen 65mm Der Antrieb darf nur über das Hinterrad auf die Strasse übertragen werden. Der Lenker muss an der Gabel fest angebracht sein und über dem Niveau des niedrigsten Punktes der Fahrersitzfläche liegen. Kraftstofftanks die im Beiwagen integriert sind müssen gesondert vor Bodenberührung geschützt sein. Der Beiwagen muss starr und an mindestens drei Punkten mit dem Motorrad verbunden sein oder er muss integraler Bestandteil des Fahrwerks sein. Ist eine Batterie vorhanden, muss sie so plaziert sein, dass weder Fahrer noch Beifahrer mit ihr oder ihrem Inhalt in Berührung kommen können. Der Deckel des Kraftstofftanks muss so ausgeführt sein, dass er nicht aus der Verkleidung herausragt und im Falle eines Unfalls nicht abgerissen werden kann.
2. VORBEREITUNG DER FAHRZEUGE Die Ausrüstung der Rennmotorräder und Seitenwagen müssen der entsprechenden Epoche entsprechen.
2.1. Bremsen Art und Ausführung der Bremsanlage sollten dem Originalzustand entsprechen. Jedes Fahrzeug muss zwei voneinander unabhängige, wirksame und sicher zu betätigende Bremsen haben. Jede dieser Bremsen muss in der Lage sein, das Fahrzeug alleine zu beherrschen! Bei Scheibenbremsen sind die Bremszangen- und die Bremsscheiben-Montageschrauben mittels Metalldraht zu sichern.
2.2. Reifen In allen Kategorien müssen profilierte Reifen gefahren werden. Es werden keine Slicks zugelassen. Die Profiltiefe muss vor Beginn der Trainings und Rennen auf der ganzen Rollfläche mindestens 1,6 mm (50ccm: 1mm) betragen. Die Dimensionen der Reifen und der Felgen sind dem Original entsprechend zu wählen. In Ausnahmefällen ist eine Abweichung zulässig (z.B. 19" bei 20 " Rädern). Es ist nicht zulässig, zugunsten breiterer Felgen oder Reifen die Radaufhängungsteile auszunehmen, resp. zu schwächen. Übermässig alte und stark ausgehärtete Reifen sind zum Wettbewerb nicht zugelassen.
2.3. Zündungs-Unterbrecher Bei allen Seitenwagen muss ein Zündungs- und Benzinpumpen-Unterbrecher (Abreisschalter) angebracht sein. Die Auslösung des Unterbrechers hat mittels Leine vom Fahrer aus zu erfolgen (Befestigung am Kombi, Arm oder Handgelenk). Es wird empfohlen, bei Solomaschinen ebenfalls eine Zündungs- und Benzinpumpe-Unterbrechung anzubringen.
2.4 . Kühlflüssigkeit Nur pures oder mit Äthylalkohol versetztes Wasser darf verwendet werden.
2.5. Ölablassschrauben Alle Ölablassschrauben müssen mit Draht gesichert sein.
2.6. Lenkerbefestigung Der Lenker und seine Halteelemente müssen so ausgeführt sein, dass ein Versagen durch Rissbildung und Bruch nicht zu erwarten ist. Ungeschützte Lenkerenden müssen mit einem festen Material verstopft oder mit Gummi überzogen sein.
2.7. Fussrasten Fussrasten müssen profiliert, rutschfest und die Enden in einem Mindestradius von 8 mm abgerundet sein. Ungeschützte, hohle Fussrasten-Enden sind mit einem festen Material auszufüllen oder mit Gummi zu überziehen. Sie sollten dem Originalzustand weitestgehend entsprechen. Fussrasten mit Klappmechanismus sollten selbständig in ihre Normalstellung zurückklappen.
2.8.Auspuffanlage Sämtliche Befestigungs- und Verbindungsteile der Auspuffanlage sind gegen Vibrationsschäden zu sichern. Dazu sollten elastische Aufhängungsteile dienen. Darüber hinaus sind alle lösbaren Verbindungen der Auspuffanlage dauerhaft und sichtbar zu sichern.
3. ZUGELASSENE PILOTEN
3.1.Folgende Kriterien sind zu erfüllen: Der Besitz eines gültigen Führerscheins sowie einer FMS-Lizenz ist obligatorisch. Weitere Teilnahmebedingungen werden vom jeweiligen Veranstalter bestimmt. Teilnehmer aus dem Ausland müssen die in ihrem Heimatland entsprechenden Dokumente, Führerschein und Versicherungsnachweis vorlegen können. Die Sperrung von Teilnehmern seitens eines Verbandes (FMS, DMSB, FAM, VFV etc.)werden anerkannt.
3.2. Folgende Fahrerausrüstung ist obligatorisch: - Integralhelm obligatorisch homologiert nach ECE 04 oder 05 Ab dem 1.Januar 2001 dürfen Helme, wo die Prüfnorm ECE 04 nicht erfüllen, nicht mehr verkauft werden. Was bedeuten die Nummern auf der ECE Etikette. Beispiel: Helm ECE-Etikette (BMW System 4 Evo) R22 E13 050067 / P-1503 R22 bedeutet Regelung 22 (ECE-Norm 22) E13 Prüfungsland / 05 Version der ECE-Norm / 0067 Homologationsnummer / P Kinnschutzprüfung / 1503 Interne Herstellerkennung - Einteiliges Lederkombi - Rückenprotektor - Lederhandschuhe - Verstärkte Lederstiefel
4. NENNUNG Die Höhe des Nenngeldes wird vom Veranstalter festgelegt, welcher auch die Anmeldeformulare direkt an die Piloten verschickt. Jeder Teilnehmer muss sich selber an den einzelnen Veranstaltungen anmelden.
5. ADMINISTRATIVE KONTROLLE Bei der sogenannten "Papierkontrolle" hat jeder Pilot seinen Führerausweis, die Lizenz sowie den Einzahlungsabschnitt vorzuweisen.
6. TECHNISCHE KONTROLLE Die Technische Kontrolle wird vom Veranstalter durchgeführt, wobei dieser Zeitpunkt und Ort bestimmt. Das Fahrzeug ist dem Veranstalter in einem verkehrssicheren, ordentlichen Zustand vorzuführen, so, dass Pilot und Maschine dem Image des Veteranensport, insbesondere der FHRM und der FMS nicht schaden. Zur Technischen Kontrolle sind mitzubringen: Die Maschine, der Integralhelm, die Lederbekleidung, der Rückenschutz, sowie Handschuhe und Stiefel.
7. VERHALTEN AUF DER RENNSTRECKE Teilnehmer, die durch ihre Fahrweise während des Trainings oder der Gleichmässigkeitsläufe andere Teilnehmer behindern oder gefährden, oder sich nicht an die Anweisungen des Organisators halten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Fahrer die überholt werden, müssen dem überholenden sofort Platz machen und die Ideallinie freigeben. Im Falle eines technischen Schadens ist das Fahrzeug so abzustellen, dass eine Gefährdung anderer Teilnehmer ausgeschlossen ist. Während des Trainings und der Gleichmässigkeitsläufe ist das Mitführen von Stoppuhren oder das Manipulieren mit Uhren aus Sicherheitsgründen strikte untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Ausschluss aus der Wertung bestraft!
7.1. Flaggenzeichen - Nationalflagge: Start - Rote Flagge: Sofortiger Halt. Den Weisungen der Streckenposten ist unbedingte Folge zu leisten. Eine allfällige Rückfahrt zum Start erfolgt auf Weisung der Rennleitung. - Schwarze Flagge in Verbindung mit Start-Nr. auf Signaltafel: Halt für das diese Startnummer tragende Motorrad nach Abschluss der Runde an der entsprechenden Box. - Weisse Flagge (geschwenkt): Überholverbot. Vorsicht, Krankenwagen oder Dienstfahrzeug im nachfolgenden Streckenabschnitt (d.h. von diesem bis zum nächsten Streckenposten) auf der Strecke. Bei einem Stopp dieses Fahrzeuges in dem betr. Abschnitt wir zusätzlich die gelbe Flagge (geschwenkt) gezeigt. - Gelbe Flagge (stillgehalten): Achtung Gefahr, Überholverbot. - Gelbe Flagge (geschwenkt): Grosse Gefahr, Geschwindigkeit reduzieren, zum Anhalten bereithalten, Überholverbot. - Gelbe Flaggen mit roten Streifen: Achtung. Rutschgefahr. - Blaue Flagge (stillgehalten): Überholvorgang durch aufschliessende(n) schnellere(n) Fahrer steht in Kürze bevor. - Blaue Flagge (geschwenkt): Überholvorgang hat begonnen. - Grüne Flagge: Strecke frei - Schwarzweiss karierte Flagge: Ende des Laufes
7.2. Lärmvorschriften Wird vom jeweiligen Veranstalter bestimmt. (105db)
7.3. Vorbeugen von Ölverlusten Wir machen jedem Fahrer zur Auflage, dafür zu sorgen, dass keine Ölverluste an seiner Maschine auftreten. Insbesondere unterhalb von Motorkurbelgehäuse und Getriebepartie müssen entsprechende Filzmatten angebracht werden, um eventuelle Ölverluste aufzusaugen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Fahrzeuge, welche vollständig gekapselte Antriebe besitzen. Die Verschlüsse von Ölwechsel, Füllung und Ölfilter sind mit Metalldraht zu sichern. Maschinen, welche Öl verlieren, sind vom Start ausgeschlossen.
8. STARTAUFSTELLUNG Bei Bergrennen wird einzeln, in einem Zeitintervall von 30 sek. gestartet. Die Startreihenfolge wird zu Saisonbeginn festgelegt und das ganze Rennjahr beibe- halten. Massgebend für die Einteilung ist die Geschwindigkeit des Piloten und seiner Maschine. Auf diese Weise wird garantiert, dass sich die Teilnehmer auf der Rennstrecke nicht behindern.
9. ZEITMESSUNG Bergrennen (Gleichmässigkeits-Wertung) Die Zeitdifferenz wird aus zwei Läufen ermittelt. Sieger ist der Teilnehmer mit der kleinsten Zeitdifferenz. Bei Zeitgleichheit ist das Baujahr der älteren Maschine entscheidend. Ist auch dann noch keine Differenzierung möglich, entscheidet das höhere alter des Fahrers.
10. PUNKTEZUTEILUNG 1.=25 Punkte 2.=20 Punkte 3.=16 Punkte 4.=13 Punkte 5.=11 Punkte 6.=10 Punkte 7.=9 Punkte 8.=8 Punkte 9.=7 Punkte 10.=6 Punkte 11.=5 Punkte 12.=4 Punkte 13.=3 Punkte 14.=2 Punkte 15.=1 Punkt
11. STARTNUMMERN Die Zuteilung der Startnummern erfolgt durch die FHRM. Form, Grösse, Farbe, Anzahl und Plazierung der Startnummernschilder und deren Beschriftung muss den Technischen Bestimmungen für historische Rennmotorräder und Seitenwagen entsprechen. Die Startnummernschilder sind ellipsenförmig mit einer Höhe von 230mm und einer Breite von 280mm. Die Zeichenhöhe sollte mindestens 140mm, die Strichstärke 25mm und die maximale Zeichenbreite 80mm betragen. Der Abstand zwischen den Zeichen muss mindestens 15mm betragen. Bei den Farben muss es sich um matte Farben gem. der RAL-Farbskala handeln, d.h. schwarz RAL-Nr. 9005, gelb RAL-Nr. 1003, weiss RAL-Nr. 9010.
12. BESCHWERDEN Bei Reklamationen kommt der juristische Code der FMS zur Anwendung.
13. HAFTUNG Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmern keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular für sich und die ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfall oder Schaden, auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den Veranstalter zu verzichten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Er anerkennt seine eigene Verantwortung, indem er das Organisationskomitee von Risiken jeglicher Art entlastet. Sämtliche Schäden an Material und Ausrüstung des Teilnehmers gehen zu seinen Lasten. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigt der Teilnehmer, dass er das vorliegende Reglement zur Kenntnis genommen hat und vollumfänglich akzeptiert. Alle Reglements-Übertretungen werden vom FHRM-Vorstand sofort bestraft.
14. UMWELTSCHUTZ Jeder Teilnehmer einer Veranstaltung ist für die Entsorgung des/der bei ihm anfallenden Abfalls bzw. Altstoffe (z.B. Altöl, Reifen, Altteile, Papier, Kartonagen usw.) selbst verantwortlich. Wenn vom Veranstalter entsprechende Entsorgungsbehälter aufgestellt werden, sind diese, gegebenenfalls unter strikter Beachtung der vorgesehenen Sortierung, unbedingt zu benutzen. Es ist streng verboten, im Verlauf oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung Kraftstoff, Öl oder Kühlmittel auf den Boden abzulassen, Abfälle sowie Altstoffe wegzuwerfen oder liegen zu lassen bzw. soweit eine getrennte Entsorgung vom Veranstalter vorgesehen ist, miteinander zu vermischen (z.B. Altöl mit chem. Reinigungsmitteln, Stossdämpferöl oder Kühlflüssigkeit usw.). Beim Auftanken der Motorräder sowie bei Arbeiten am Motor oder Getriebe auf dem Veranstaltungsgelände (Fahrer- oder Industrielager usw.) sind, ausgenommen an permanenten Tankstellen bzw. auf asphaltierten oder betonierten Flächen, bei denen die Entsorgung des Oberflächenwassers über Oelabscheider erfolgt, Schutzfolien unter das Motorrad zu legen. Diese Folien müssen unter Verwendung von Umweltschäden spätestens unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung vom Teilnehmer wieder mitgenommen oder unter Beachtung der Anweisung des Veranstalters, entsorgt werden. Beim Waschen der Motorräder dürfen nur Reinigungsmittel mit biologisch abbaubaren chemischen Substanzen verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen wird der Teilnehmer (dieser haftet auch für seine Helfer) von den Veranstaltern für alle entsprechenden Folgekosten haftbar gemacht werden.
FHRM/FMS 1.05
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